Freistellungsfrage - zählen Leiharbeitnehmer da mit?
Bei der Betriebsratswahl sind Leiharbeiter (Arbeitnehmerüberlassung), wenn sie länger als 3 Monate im Betrieb sind, wahlberechtigt, zählen bei der Größe des BRs nicht. Wie verhält es sich bei der Freistellung? Sind bei einer Größe von 11 BR-Mitglieder generell zwei Freistellungen durchsetzbar? Zählen hier Leiharbeiter mit oder nicht?
Warum ist die Staffelung bei den §§ 9 und 38 BetrVG unterschiedlich?
Community-Antworten (4)
07.09.2005 um 17:24 Uhr
Hallo Kathi,
bei 11BR- Mitglieder sind es gesetzlich festgelegte 2 freigestellte BR- Mitglieder. Aber Achtung erst ab einer Mitarbeiteranzahl von 501 MA aufwärts. Bei 400 bis 500 MA ist es nur ein BR- Mitglied ( Sihe BetrVG § 9 und§ 38 . So ist nun einmal das Gesetz. Die Staffelung zwischen BR- Mitgliedern und frei zu stellende BR- Mitgliedern ist einfach versetzt ausgerechnet worden.
Genügt Dir das als Antwort? mehr kann ich dir hirzu auch nicht sagen. MfG Maria
07.09.2005 um 17:31 Uhr
Hallo und guten Tag, Die Regelungen sind doch eigentlich eindeutig.
- ein "in der Regel beschäftigter" Arbeitnehmer ist kein Leiharbeitnehmer. Somit ist nur die Anzahl der Kollegen, die einen Arbeitsvertrag mit der Firma haben, maßgebend für die Größe des BR und die Anzahl der freigestellten. Befristete angestellte Arbeitnehmer und Aushilfen sind meiner Meinung nach zu behandeln wie die anderen Kollegen und bei der feststellung der Betriebsgröße zu berücksichtigen. Aber hier gibt es sicher unterschiedliche Meinungen. Gruß Ottmar
08.09.2005 um 14:22 Uhr
Ein Blick in den FITTING hätte euch warscheinlich mal gut getan!!!
FITTING 22. Auflage §9 Rn21
Leiharbeitnehmer zählen mit bei der Größe des BR´s wenn sie in den Arbeitsprozess integriet sind!
Im Gegensatz dazu zählen sie aber laut neuester Rechtsprechung nicht bei der Freistellung mit!
09.09.2005 um 11:07 Uhr
Hallo Frank B.,
die Randnummer 21 bezieht sich auf KonzernArbN, die in ein anderes Konzernunternehmen entliehen werden. Das ist nicht meine Frage. Zu Deiner Beruhigung, hin und wieder schauen wir sogar in den Fitting. WIR verstehen sogar, was dort steht. An der neuesten Rechtsprechung wäre ich jedoch interessiert. Kannst Du mir das Aktenzeichen nennen.
Verwandte Themen
Unklare Definition der bzgl. Leiharbeitnehmer - zählen die zur Bestimmung der Größe des BR?
ÄlterZählen Leiharbeitnehmer mit zur Bestimmung der BR-Größe? Laut W.A.F. CD Wahlhelfer zur Betriebsratswahl Version 2.01 ist bei der Bestimmung der Größe des BR zu lesen: "Abzuziehen sind dagegen: •
Leiharbeitnehmer statt Neueinstellung
ÄlterHallo zusammen, seit Jahren wird von der Geschäftsleitung jede Woche beim Betriebsrat die Beschäftigung von 30 bis 90 Leiharbeitnehmer als Packhilfen beantragt. Der Betriebsrat hat mehrfach nach § 92
Zählen Leiharbeitnehmer mit zur Betriebsgröße nach §9
ÄlterMoin Moin, folgendes Problem. Im Unternehmen sind aktuell 403 Arbeitnehmer. Somit hätte der BR eine Größe von 11 Mitgliedern. Laut Schulung WAF zählen Leiharbeitnehmer jedoch nicht mit dazu. Die LE
Betriebsänderung = Berechnung Personalreduzierung incl. Leiharbeitnehmer?
ÄlterDa eine Betriebsänderung auch bei einer genügend hohen Personalreduzierung vorliegt kann, hierzu folgende Frage: Zählen bei der Ermittlung der Bezugsgröße für eine Betriebsänderung auch die vorher b
Ist es üblich, dass Ablösezahlungen für Leiharbeitnehmer bei Übernahme gezahlt werden?
ÄlterAblösezahlung für Leiharbeitnehmer? Unserem BR wurden die Unterlagen der Leiharbeitnehmer zur Verfügung gestellt. Dabei haben wir festgestellt, dass unsere Firma bei Übernahme eines Leiharbeitnehmers