Bei der Betriebsratswahl sind Leiharbeiter (Arbeitnehmerüberlassung), wenn sie länger als 3 Monate im Betrieb sind, wahlberechtigt, zählen bei der Größe des BRs nicht.
Wie verhält es sich bei der Freistellung? Sind bei einer Größe von 11 BR-Mitglieder generell zwei Freistellungen durchsetzbar? Zählen hier Leiharbeiter mit oder nicht?

Warum ist die Staffelung bei den §§ 9 und 38 BetrVG unterschiedlich?