wir sind ein Tochterunternehmen von einer gGmbH und bei uns gibt es vier GmbHs in drei der GmbHs gibt es Betriebsräte. Die Geschäftsführer der GmbHs sind jeweils die gleichen. Wir möchten gerne einen Konzernbetriebsrat gründen doch der Arbeitgeber behauptet, dass dies nicht möglich sei. Wer kennt sich damit aus? Da sich in der vierten Gesellschafft kein Betriebsrat gründen wird, hätten wir damit die Möglichkeit diese durch einen Konzerbetriebsrat abzudecken. Hätte gerne eure Meinung dazu. Wir sind alle neu gewählt und unerfahren.
Unsere Seminarempfehlung
Gesamtbetriebsrat Teil 1
Einsteiger-Seminar in die rechtlichen Grundlagen