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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gründung eines Konzerbetriebsrates - wer kennt sich da aus ?

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Biggi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo wir sind ein Tochterunternehmen von einer gGmbH und bei uns gibt es vier GmbHs in drei der GmbHs gibt es Betriebsräte. Die Geschäftsführer der GmbHs sind jeweils die gleichen. Wir möchten gerne einen Konzernbetriebsrat gründen doch der Arbeitgeber behauptet, dass dies nicht möglich sei. Wer kennt sich damit aus? Da sich in der vierten Gesellschafft kein Betriebsrat gründen wird, hätten wir damit die Möglichkeit diese durch einen Konzerbetriebsrat abzudecken. Hätte gerne eure Meinung dazu. Wir sind alle neu gewählt und unerfahren.

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Community-Antworten (3)

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viktor

06.09.2005 um 15:53 Uhr

Da wäre doch eigentlich erst einmal an GBR zu denken - siehe §§ 47 ff BetrVG). Der GBR wird aus den Betriebsräten der Einzelbetriebe gebildet. Der KBR aus den Gesamtbetriebsräten der Konzernbetriebe (und eventuell Einzel-BR)

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Burghard

06.09.2005 um 22:56 Uhr

Hallo Biggi warum so viel auf mal gründet doch erst mal einen GBR . von allen Betriebsräten im der Gmbh ein eSitzung einberufen und einen GBr bilden mit Vorsiztsenden usw wie bei BR Gremium es ist nichts anderes. §47 durchlesen

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Biggi

07.09.2005 um 23:48 Uhr

das wäre einfach, aber das geht nicht da die Geschäftsführer bei allen GmbHs die gleichen sind. Hatten gestern Sitzung und die Geschäftsleitung würde es sich wünschen einen GBR zu haben über ine Vereinbarung. Mit einem Konzerbetriebsrat hätten sie wohl ein Problem mit dem Ausichtsratsvorsitzenden der auch Vorstand der gGmbh ist. warum auch immer. Biggi

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