Erstellt am 31.08.2005 um 12:46 Uhr von viktor
Ich würde sagen - nein.
GGf kann dort ein BR gewählt werden; dazu müsste man aber ins Detail gehen.
Erstellt am 02.09.2005 um 10:11 Uhr von angelo
Hallo, wir haben diese Vertretungsmöglichkeit des alten BR im Interessenausgleich / Sozialplan festgeschrieben und vereinbart. Die MA in der Transfergesellschaft konnte weiterhin an den Betriebsversammlung des Unternehmens teilnehmen und sich in Fragen auch an den alten BR wenden. Unbenommen davon hätten sie auch einen eigenen BR wählen können, taten sie aber nicht. Wir hatten auch einen Betreuer des BR in die Transfergesellschaft gesand. Gruß angelo