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Einladung zur Wahlversammlung im Betrieb

R
Ramedlaw
Mai 2018 bearbeitet

Darf ich mit dem Firmenwagen, den ich nur dienstlich benutzen darf, zur Wahlversammlung in die Hauptniederlassung meiner Firma fahren. Oder muss ich die Kosten selber tragen, indem ich mein privates Auto benutze. Wie ist es mit den Kosten einer Hotelübernachtung, wer muss die tragen. Da ich an dem Tag wenn ich nach der Wahlversammlung nach Hause fahre, sonst meine Arbeitszeit überziehen würde.

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Community-Antworten (3)

H
hansimglueck

28.04.2018 um 09:43 Uhr

Du kannst mit dem Dienstwagen fahren, weil es eine Veranstaltung während der Arbeitszeit ist und der AG die Kosten der Betriebsratswahl zu tragen hat.

B
BloodyBeginner

28.04.2018 um 10:53 Uhr

Ich denke mit der Wahlversammlung verhält es sich wie mit der Teilnahme an einer Betriebsversammlung: die Teilnahme ist freiwillig, die Zeit für die Teilnahme wird angerechnet, tangiert aber nicht die 10 Stunden Arbeitszeit oder 11 Stunden Ruhezeit des ArbZG, da es sich nicht um Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes handelt.

K
kratzbürste

28.04.2018 um 12:41 Uhr

Du behandelst die Fahrt genauso, wie du ansonsten Dienstfahrten in die Zentrale abwickelst. Also nach Reiserichtlinien im Betrieb.

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