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Wahlkabine befand sich nicht im Wahllokal

A
angler
Jan 2021 bearbeitet

Hallo zusammen, ich hab 3 Fragen zu unserer BR-Wahl.

  1. Die Wahlkabine befand sich nicht im Wahllokal, ist dies zulässig?
  2. Stimmzettel wurden ohne Wahlumschlag abgegeben, auch hier ist es zulässig?
  3. Die Geschlechteraufteilung ist nicht korrekt, wurde auch im Wahlausschreiben falsch angegeben. Ist unsere Wahl anfechtbar?
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Community-Antworten (6)

W
Wähler1

20.04.2018 um 11:07 Uhr

Ja 100% anfechtbar. Die Wahlurne und die Wahlkabine muss doch im Wahllokal sein

M
MaJoK

20.04.2018 um 11:10 Uhr

Ups, also zu 1. - Die Wahl muss geheim durchgeführt werden können, ich habe nur eine Info gefunden dass das Wahllokal nicht unbeaufsichtigt bleiben darf. Normalerweise steht die Kabine im Wahllokal. zu 2. -Das ist nicht zulässig! In einem anderen Post wurde auf ein Gerichtsurteil verwiesen, das dies ein Grund für eine Wahlanfechtung ist. zu 3. vermutlich sieh zu2.

Seit ihr sicher, das euer Wahlvorstand die Aufgabe hatte die Wahl ordnungsgemäß durchzuführen? Hat nicht den Anschein, die drei aufgeführten Mängel ermöglichen zusammen die Anfechtung eurer Wahl.

!!! Sollte der Wahlvorstand dies wissentlich so gemacht haben, hört sich dies nach Behinderung der Betriebsratsarbeit an und das wäre strafbar !!! Ihr sollte die mit Hilfe der Gewerkschaft oder eines Anwalts für Arbeitsrecht prüfen lassen.

P
Pjöööng

20.04.2018 um 11:10 Uhr

Die Wähler mussten mit dem Stimmzettel das Wahllokal verlassen um ihr Kreuz zu machen? Das halte ich für einen groben Fehler der möglicherweise sogar zur Unwirksamkeit der Wahl führen könnte (der WV war nicht in der Lage zu prüfen ob tatsächlich der Wähler den Stimmzettel ausgefüllt hat).

Ohne Wahlumschlag ist auch ein Anfechtungsgrund.

Das Minderheitengeschlecht würde vermutlich nur zu einer Korrektur führen.

P
Pjöööng

20.04.2018 um 11:11 Uhr

Zitat (MaJoK): "die drei aufgeführten Mängel ermöglichen zusammen die Anfechtung eurer Wahl."

Da wird nichts zusammengezählt!

H
hansimglueck

20.04.2018 um 11:30 Uhr

Ihr solltet unbedingt die Wahl anfechten (3 Arbeitnehmer)

A
angler

20.04.2018 um 11:34 Uhr

Danke für die Antworten. Das bestätigt meine Meinung zu 100%. Ich werde mal mit der Gewerkschaft reden.

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