Wähler hat seine Wahlnotiz in der Wahlkabine liegengelassen - was nun?
Bei uns wurde eine persönliche Wahlnotiz eines Wählers in einer Wahlkabine liegen gelassen. Er hatte sich eine Kopie der Kandidatenlisten mitgenommen und auf dieser seine Favoriten, ohne Kommentar , gekennzeichnet. Bis das vom Wahlvorstand entdeckt wurde, benutzten ca. sechs weitere Wähler (von gesamt 210) diese Kabine. Wie wird dies behandelt?
Community-Antworten (3)
31.03.2006 um 08:15 Uhr
Hallo mvafox, nehmt das Teil, vermerkt auf der Rückseite, woher diese Liste kommt, und gebt sie zu den Wahlunterlagen. Das ist wieder ein Beispiel, dass es unumgänglich ist, die Wahlkabinen des öfteren zu kontrollieren, ob irgendwelches unsinniges Zeug abgelegt wurde. Wir hatten auch solche Wähler, die das lustig fanden, Bemerkungen über bestimmte Kandidaten zu hinterlassen. Gruss Mona-Lisa
31.03.2006 um 11:50 Uhr
Siehste man kan gar nicht so doof denken - werden wir also auch auf sowas achten - Danke für diesen Beitrag!
AO
31.03.2006 um 12:17 Uhr
Sollte auch in der Wahlniederschrift vermerkt werden.
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