Erstellt am 12.04.2018 um 13:21 Uhr von Erbsenzähler
Nein! Wenn die Anzahl der BRs nach der Wahl unter die in dem Wahlausschreiben angegebenen Größe sinkt muss neu gewählt werden.
Erstellt am 12.04.2018 um 13:23 Uhr von Marieluise T.
Erstellt am 12.04.2018 um 13:46 Uhr von fantil
Ja,
§ 13 (2) Nr. 2 BetrVG
Erstellt am 12.04.2018 um 13:51 Uhr von Marieluise T.
Erstellt am 12.04.2018 um 14:32 Uhr von Pjöööng
Ich bin mir nicht sicher, wonach eigentlich genau gefragt wurde.
Sollten nur weniger als die "erforderlichen" Kandidaten zur Verfügung stehen, oder sollten Kandidaten ihre Wahl nicht annehmen und dadurch die regelmäßige Größe des BR unterschritten werden, dann wir der nächstmögliche kleinere BR gebildet.
Erstellt am 12.04.2018 um 14:50 Uhr von Marieluise T.
Also, auf der Vorschlagsliste (Personenwahl) stehen 8 Personen... eine Person davon hat einen befristeten Arbeitsvertrag (dieser läuft im Juli aus). Das bedeutet, dass der BR dann aus 7 Personen besteht (ohne Ersatzmitglieder). Sollte dann davon eine ausfallen (die Wahl nicht annehmen oder Schwangerschaft oder oder), muss dann neu gewählt werden oder wird ein nächst kleinerer BR gewählt?
Erstellt am 12.04.2018 um 15:04 Uhr von celestro
"Das bedeutet, dass der BR dann aus 7 Personen besteht (ohne Ersatzmitglieder)."
Abwarten !
"Sollte dann davon eine ausfallen (die Wahl nicht annehmen oder Schwangerschaft oder oder), muss dann neu gewählt werden oder wird ein nächst kleinerer BR gewählt?"
Die Wahl muß ja bis 31.05. durch sein. Sofern also 7 oder mehr gewählt werden, wird ein 7er Gremium gebildet (wenn ALLE die Wahl annehmen). Nehmen 7 oder mehr die Wahl an und eine (oder mehr) Personen wird/werden schwanger, so sind diese Personen "nur" verhindert. Deswegen muß nicht neu gewählt werden.