Was passiert wenn ein Mitglied des Wahlvorstandes zurücktritt? - Rückt automatisch der Stellvertreter nach? - Wie muss der Rücktritt erfolgen (mündlich, schriftlich?) - sind hierzu Fristen einzuhalten?
Erstellt am 05.03.2018 um 07:54 Uhr von Legis 1. ja es rückt automatisch das Ersatzmitglied nach. 2. ich sehe keine Schriftformerfordernis, also auch mündlich möglich. 3. nein