Wer darf wählen und gewählt werden?
Hallo ihr Gleichgesinnten! Bei uns steht im Mai die Wahl an. Und, ich stolpere gerade über unsere verschiedenen Formen der Beschäftigten:
- 16 hauptamtlich Beschäftigte
- 2 FSJler
- 7 Aushilfskräfte (befristete Verträge unter 450,- monatlich, werden stundenweise bezahlt)
- 6 geringfügig Beschäftigte (Putzkräfte, usw.)
- 18 Werksverträge
- einige auf Basis von Ehrenamtspauschale
Erst einmal stellt sich mir die Frage, wer hier alles wählen darf und wer selbst gewählt werden kann?
Und, darüber hinaus bin ich etwas planlos, welche Beschäftigten ich zur Berechnung der geschlechtlichen Besetzung im Betriebsrat heran ziehen muss.
Könnt ihr mir hierzu hilfreiche Informationen liefern?
Community-Antworten (3)
20.02.2018 um 09:02 Uhr
Minderbeschäftigter, Aushilfen, befristet Beschäftigte sind wahlberechtigt. Ob die Werkverträgler tatsächlich welche sind, oder doch nur Scheinselbständige oder Leih-AN müsst ihr prüfen.
20.02.2018 um 09:07 Uhr
Danke für deine Antwort!
Dürfen diese sich jedoch auch für den BR selber aufstellen lassen und gewählt werden? Mir erschließt sich da nicht so ganz der Sinn, denn unsere Aushilfen werden nur stundenweise bezahlt & haben keine feste Arbeitszeit. In der Regel handelt es sich hier um 5 bis höchstens 10 Stunden in der Woche.
20.02.2018 um 13:36 Uhr
FSJ-ler sind nach meiner Auffassung keine AN i.S.d. BetrVG: § 5 Abs. 2 Nr. 3
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