Erstellt am 18.02.2018 um 11:06 Uhr von AlterMann
Ich nehme mal an, Ihr habt so viele BRM in den GBR entsandt, wie es §47 BetrVG vorsieht? Und Ihr habt die dort genannten Ersatzmitglieder ebenfalls benannt?
Dann hast Du kein Recht, zusätzlich an der Sitzung teilzunehmen. Wozu auch? Ihr habt gewählte Vertreter, dann lass sie auch machen. Der BRV muss nicht alles selbst tun. Eigentlich ist es doch gut, dass Ihr Euch diese Aufgaben aufteilt, oder?