Erstellt am 09.02.2018 um 16:39 Uhr von Pjöööng
Schreiben an den WV? Wozu?
Schreiben an den BR? Wozu?
Anschreiben (oder besser anrufen) sollte man jemanden, der eine Liste zusammenstellt. Der kann dann "ja", oder "nein", oder auch "da musst Du schon persönlich vorbeikommen" sagen, wie er gerade lustig ist.
Eine Kandidatur rein durch Wollenswillen kennt das BetrVG nicht.
Erstellt am 09.02.2018 um 16:39 Uhr von outofmemory
Du musst dich nicht selber eintragen. Die Eintragung in der Liste könnte jeder für dich machen.
Was aber da sein muss, ist eine schriftliche Erklärung, dass man kandidieren möchte, mit Deiner Unterschrift. Diese wird dann an die Liste angeheftet. Es ist nicht zwingend notwendig die Unterschrift für die Kandidatur auf der Liste zu machen.
Erstellt am 09.02.2018 um 16:53 Uhr von Jojo888
@Pjöööng
weil ich eben krank bin? Ist doch logisch oder nicht? Wir haben eine Frist sich als Kandidat zu erklären, ich bin nicht da und ich frage den WV und BR an wie ich verfahren soll. Die Antwort finde ich merkwürdig, weil ich nicht unterschreiben kann, wenn ich nicht da bin. Weshalb so agressiv, Pjöööng?
BTW Danke outofmemory
Erstellt am 09.02.2018 um 18:20 Uhr von Pjöööng
Jojo88,
jetzt entscheide Dich doch erstmal was Du dem BR und dem WV geschrieben hast. Erst schreibst Du, Du habest denen mitgeteilt dass Du kandidieren wolltest, nun hast Du plötzlich nachgefragt, wie Du kandidieren kannst...