darf auf einen Wahlliste zur BR wahl als tätigkeit Betriebsratsvorsitzender stehen? ich bin der meinung das sowas nicht geht da "Betriebsratvorsitzender" ist keinen Job sondern einen Ehrenamt oder lege ich falsch ?
Erstellt am 01.02.2018 um 11:16 Uhr von Pjöööng Früher hieß es, das sei unzulässig. Mittlerweile gibt es zumindest einen LAG-Beschluss dass es doch zulässig sei.