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Wahlvorstandsvorsitzende zur Zeit des Wahlausschreibens krank

W
Weinbau
Apr 2018 bearbeitet

Unsere Wahlvorstandsvorsitzende wird das Wahlauschreiben und die Wählerliste vorbereiten, wird aber in der Zeit der finalen Prüfung und des Aushangs krank sein. Wer unterzeichnet das Wahlausschreiben? Der Stellvertreter in seiner Funktion als Stellvertreter und das weitere Wahlvorstandsmitglied? Oder muss auch 1 Dritter, wie z. B. das Ersatzmitglied unterzeichnen?

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Community-Antworten (3)

C
celestro

18.01.2018 um 17:18 Uhr

"Der Stellvertreter in seiner Funktion als Stellvertreter und das weitere Wahlvorstandsmitglied?"

Genau !

Ihr braucht aber den kompletten Wahlvorstand (also 3 Leute) um das Schreiben "abzusegnen", sofern das nicht schon vorher gemacht wurde.

P.S. Wenn klar ist, daß der WVV dort krank sein wird, kann man das natürlich auch vorab "absegnen" und der WVV kann es trotzdem unterschreiben. Macht ja nichts, daß der nicht da ist, wenn es ausgehängt wird.

W
Weinbau

18.01.2018 um 17:24 Uhr

Vielen Dank für die Antwort! Wahrscheinlich wird es so gemacht. Ist nach Absegnung dann Vetrauen, das die beiden anderen Wahlvorstandsmitglieder Änderungen bis zum Aushang des Schreibens, auch wirklich vornehmen.

C
celestro

18.01.2018 um 18:34 Uhr

das mit dem Vertrauen würde ich so allerdings nicht machen.

Sprich ändern sich die Zahlen der Mitarbeiter, sollte man natürlich die digitale Form abändern und neu unterschreiben. Die Unterschrift des Vorsitzenden drauf lassen und trotzdem die Zahl ändern würde ich bleiben lassen.

Dafür hat man ja Stellvertreter / Ersatzmitglieder (auch im WV).

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