Erstellt am 11.08.2008 um 11:53 Uhr von mainpower
Hallo,
ich finde das ganz in Ordnung mit der Gewerkschaft zuzammenzuarbeiten. Eine bessere Informationsquelle in sachen Tarifverhandlungen kann man garnicht bekommen.
Was soll der Satz"in die Märkte zu fahren und ich als BRV das nicht einfach allein entscheiden könne". Was ist damit gemeint allein entscheiden? Du hast doch nichts entschieden nehme ich an, sondern nur Informiert. Du hast nur nach euerer Geschäftsordnung gehandelt.Es ist auch nicht falsch mit der Gewerkschaft zu fahren. Im Gegenteil.
Erstellt am 11.08.2008 um 12:21 Uhr von carrie
@penelope
Vielleicht täusche ich mich aber es sieht ein wenig so aus, als wäre da Neid im Spiel.
Bei uns im Gremium sind Gewerkschaftsmitglieder in der Unterzahl und gab es schon reichlich Stress, wenn es um das Thema "Öffentlichkeitsarbeit" geht. So nach dem Motto:"Ihr dürft nicht einfach alleine losziehen."
Da ging es aber mehr darum, dass sich einige "Nichtgewerkschafter"bei positiven Berichten, nicht selbst in den Vordergrund stellen konnten.
Erstellt am 11.08.2008 um 13:28 Uhr von Rapper22
Hallo penelope,
wenn ihr in euerer Geschäftsordnung den Passus stehen habt, dass das freigestellte BR-Mitglied, in dem Falle der BRV, die anderen Märkte mitbetreut, dann hast Du das Recht, in die einzelnen Märkte zu fahren. Und wenn da nun ein Vertreter der Gewerkschaft dabei ist, dann ist das halt so. Im BetrVG steht ja extra geschrieben, dass Vertreter der Gewerkschaft zur Betreuung der Mitglieder die Arbeitsstätten, nach Anmeldung beim AG, betreten dürfen.
Und es sollte ja auch im Interesse des BR sein, wenn die Gewerkschaft über die anstehenden Tarifverhandlungen informiert.
Bei uns wird das jedenfalls so gehandhabt. Die Gerwerkschaft meldet sich an und ich als BRV betreue den Mann und begleite Ihn. Das gehört einfach mit zur BR-Arbeit. Du bist Erster unter Gleichen und hast insofern einige, wenige Rechte und Pflichten mehr, als normale BR-Mitglieder. Sicher kannst Du nur nach einem Beschluss handeln, und das tust Du ja laut eurer Geschäftsordnung (ist ja ein Beschluss von allen).
Gruß
Rapper22
Erstellt am 11.08.2008 um 13:37 Uhr von Mona-Lisa
@Rapper,
jetzt hab ich ein Problem........
Wenn dieser Passus - wie du ihn nennst - NICHT in einer GO festgehalten wurde, was dann?
Das würde ja heissen, dass du als BRV keine Aussenstellen - ob mit oder ohne Gewerkschaftler - mitbetreuen kannst?
@penelope, carrie,
es ist die Aufgabe des Gremium's und zwar verbrieft und besiegelt im BetrVG!
Erstellt am 11.08.2008 um 15:26 Uhr von penelope
@alle,
ja es ist Neid dabei, dass ich mich draussen in den Märkten bekannt mache und eventuell irgendwann mal mehr Vertrauen von den MA geschenkt bekomme als die anderen. Ausserdem können einige diese Gewerkschaftssekretärin nicht leiden, also stehen derartige Aktionen bei denen schon mal auf der schwarzen Liste. Als ich dieses negativ Gerede gehört habe, wusste ich nicht ob ich lachen oder weinen soll. Lachen in dem Falle, weil es albern ist private Befindlichkeiten einzubringen. Weinen, weil die BR-Aufgaben aufs Abstellgleis gestellt werden. Die Prio Nr. 1 --> Betreuung der MA ist da völlig egal, hauptsache man hat wieder seinen Willen durchgesetzt. Wir werden am Mittwoch in der Sitzung darüber reden. Mal sehen was rauskommt. Werde hier nochmal über den Ausgang informieren...
Danke erstmal :)
Erstellt am 11.08.2008 um 15:37 Uhr von carrie
@penelope
Genau aus diesen Gründen hatten wir diesen Stress auch. Sorge, dass man dadurch bei den Mitarbeitern punktet und ein Gewerkschaftssekretär, der nicht gerade beliebt ist.
@Mona-Lisa
Klar ist es die Aufgabe des Gremiums, wenn aber "Nichtgewerkschaftler" in der Überzahl sind, haben die oft keine große Lust, diese Art von Öffentlichkeitsarbeit zu machen, weil sie fürchten, dass ihre Felle davon schwimmen und sich die Gewerkschafter beliebter machen könnten.
Erstellt am 11.08.2008 um 21:38 Uhr von Der alte Heini
penelope
selbstverständlich kann JEDES Betriebsratsmitglied im Rahmen SEINER Betriebsratsarbeit und das ohne Beschluss des BR's,
einer entsprechender Legitimation durch eine Geschäftsordnung oder die Erlaubnis des Arbeitgebers, die Arbeitsstätten der Arbeitnehmer unangemeldet besuchen.
Für diese Betriebsratsarbeit kann sich das BR Mitglied auch selber von seiner arbeitsvertraglichen Arbeit freistellen.
Voraussetzung für oben Genanntes, es muss sich um Betriebsratsarbeit handeln. Es ist nicht Sache des Arbeitgebers oder des Gremiums, zu prüfen oder gar zu entscheiden, ob die Wahrnehmung von Betriebsratsaufgaben notwendig ist. Das hat allein das Betriebsratsmitglied zu prüfen und zu entscheiden.
Ein nicht freigestelltes Betriebsratsmitglied, das Betriebsratsaufgaben wahrnehmen möchte, ist grundsätzlich dazu verpflichtet, sich bei seinem Vorgesetzten abzumelden. Es hat im Wesentlichen nur den Ort der beabsichtigten Betriebsratstätigkeit (das kann innerhalb oder außerhalb des Betriebs sein) und die voraussichtlich aufzuwendende Zeit anzugeben. Einzelheiten zur beabsichtigten Betriebsratstätigkeit hat der Arbeitgeber nicht zu erfahren. Das Betriebsratsmitglied braucht sich nicht für seine Betriebsratsarbeit rechtfertigen. Weder der Arbeitgeber noch das Gremium Betriebsrat hat das Recht die "EIGENE" Betriebsratsarbeit eines Betriebsratsmitglied zu kontrollieren oder gar zu verbieten.
Also, nicht nur Du hast das Recht im Rahmen "DEINER" Betriebsratsarbeit die Märkte zu besuchen, sondern jeder deiner Betriebsratskollegen auch.
Ob es sinnvoll ist, wenn jedes BR Mitglied allein und ohne Absprache die Märkte aufsucht, sei dahingestellt.
Erstellt am 11.08.2008 um 22:17 Uhr von peanuts
"Jetzt stellen sich einige BRM quer und sagen, dass das nicht unsere Aufgabe ist, mit der Gewerkschaft in die Märkte zu fahren und ich als BRV das nicht einfach allein entscheiden könne. "
Das sehe ich allerdings auch so! Mit einer "normalen" Betriebsbegehung hat diese Aktion recht wenig zu tun.
Erstellt am 12.08.2008 um 08:50 Uhr von wölfchen
. . . um mal die Befindlichkeiten für, oder gegen die Gewerkschaft beiseite zu lassen: - gem. BetrVG arbeitet der BR mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften zusammen
- und jedes BRM arbeitet eigenverantwortlich.
Wo ist also das Problem? Wenn sich der AG aufregen würde, wäre mir das schon verständlich. Aber der BR ???????
Erstellt am 12.08.2008 um 22:33 Uhr von Der alte Heini
wölfchen
Bravo, wenigstens einer der durchblickt.
penelope
Wenn ein BR Mitglied mit einem Gewerkschaftssekretär die Märkte besuchen möchte, dann ist es so, auch wenn es anderen BR Kollegen nicht passt.
Der Gewerkschaftssekretär müsste sich aber beim Arbeitgeber ordentlich anmelden.