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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Marktbesuch

P
penelope
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir sind ein 13er BR. Ich bin die Vorsitzende und voll freigestellt. Letzte Woche war ich 2 Tage mit unserer Gewerkschaftssekretärin in unseren Märkten unterwegs und haben über die bevorstehenden Tarifverhandlungen informiert. Außerdem konnten die MA die Chance nutzen, um mir als BRV fragen zu stellen. Jetzt stellen sich einige BRM quer und sagen, dass das nicht unsere Aufgabe ist, mit der Gewerkschaft in die Märkte zu fahren und ich als BRV das nicht einfach allein entscheiden könne. Dazu muss ich sagen, in unserer Geschäftsordnung steht, dass die freigestellten BRM die Märkte betreuen sollen. Ist es falsch mit der Gewerkschaft zu fahren? Ich sehe absolut kein Problem bei der Sache. Zumal ich so kontrollieren kann, was die Gewerkschaft in den Märkten erzählt.

Schreibt mir mal Eure Meinung dazu.

Danke...penelope

5.508010

Community-Antworten (10)

M
Mainpower

11.08.2008 um 13:53 Uhr

Hallo, ich finde das ganz in Ordnung mit der Gewerkschaft zuzammenzuarbeiten. Eine bessere Informationsquelle in sachen Tarifverhandlungen kann man garnicht bekommen. Was soll der Satz"in die Märkte zu fahren und ich als BRV das nicht einfach allein entscheiden könne". Was ist damit gemeint allein entscheiden? Du hast doch nichts entschieden nehme ich an, sondern nur Informiert. Du hast nur nach euerer Geschäftsordnung gehandelt.Es ist auch nicht falsch mit der Gewerkschaft zu fahren. Im Gegenteil.

C
carrie

11.08.2008 um 14:21 Uhr

@penelope Vielleicht täusche ich mich aber es sieht ein wenig so aus, als wäre da Neid im Spiel. Bei uns im Gremium sind Gewerkschaftsmitglieder in der Unterzahl und gab es schon reichlich Stress, wenn es um das Thema "Öffentlichkeitsarbeit" geht. So nach dem Motto:"Ihr dürft nicht einfach alleine losziehen." Da ging es aber mehr darum, dass sich einige "Nichtgewerkschafter"bei positiven Berichten, nicht selbst in den Vordergrund stellen konnten.

R
Rapper22

11.08.2008 um 15:28 Uhr

Hallo penelope,

wenn ihr in euerer Geschäftsordnung den Passus stehen habt, dass das freigestellte BR-Mitglied, in dem Falle der BRV, die anderen Märkte mitbetreut, dann hast Du das Recht, in die einzelnen Märkte zu fahren. Und wenn da nun ein Vertreter der Gewerkschaft dabei ist, dann ist das halt so. Im BetrVG steht ja extra geschrieben, dass Vertreter der Gewerkschaft zur Betreuung der Mitglieder die Arbeitsstätten, nach Anmeldung beim AG, betreten dürfen. Und es sollte ja auch im Interesse des BR sein, wenn die Gewerkschaft über die anstehenden Tarifverhandlungen informiert. Bei uns wird das jedenfalls so gehandhabt. Die Gerwerkschaft meldet sich an und ich als BRV betreue den Mann und begleite Ihn. Das gehört einfach mit zur BR-Arbeit. Du bist Erster unter Gleichen und hast insofern einige, wenige Rechte und Pflichten mehr, als normale BR-Mitglieder. Sicher kannst Du nur nach einem Beschluss handeln, und das tust Du ja laut eurer Geschäftsordnung (ist ja ein Beschluss von allen).

Gruß

Rapper22

M
Mona-Lisa

11.08.2008 um 15:37 Uhr

@Rapper, jetzt hab ich ein Problem........ Wenn dieser Passus - wie du ihn nennst - NICHT in einer GO festgehalten wurde, was dann? Das würde ja heissen, dass du als BRV keine Aussenstellen - ob mit oder ohne Gewerkschaftler - mitbetreuen kannst?

@penelope, carrie, es ist die Aufgabe des Gremium's und zwar verbrieft und besiegelt im BetrVG!

P
penelope

11.08.2008 um 17:26 Uhr

@alle,

ja es ist Neid dabei, dass ich mich draussen in den Märkten bekannt mache und eventuell irgendwann mal mehr Vertrauen von den MA geschenkt bekomme als die anderen. Ausserdem können einige diese Gewerkschaftssekretärin nicht leiden, also stehen derartige Aktionen bei denen schon mal auf der schwarzen Liste. Als ich dieses negativ Gerede gehört habe, wusste ich nicht ob ich lachen oder weinen soll. Lachen in dem Falle, weil es albern ist private Befindlichkeiten einzubringen. Weinen, weil die BR-Aufgaben aufs Abstellgleis gestellt werden. Die Prio Nr. 1 --> Betreuung der MA ist da völlig egal, hauptsache man hat wieder seinen Willen durchgesetzt. Wir werden am Mittwoch in der Sitzung darüber reden. Mal sehen was rauskommt. Werde hier nochmal über den Ausgang informieren...

Danke erstmal :)

C
carrie

11.08.2008 um 17:37 Uhr

@penelope Genau aus diesen Gründen hatten wir diesen Stress auch. Sorge, dass man dadurch bei den Mitarbeitern punktet und ein Gewerkschaftssekretär, der nicht gerade beliebt ist.

@Mona-Lisa Klar ist es die Aufgabe des Gremiums, wenn aber "Nichtgewerkschaftler" in der Überzahl sind, haben die oft keine große Lust, diese Art von Öffentlichkeitsarbeit zu machen, weil sie fürchten, dass ihre Felle davon schwimmen und sich die Gewerkschafter beliebter machen könnten.

DAH
Der alte Heini

11.08.2008 um 23:38 Uhr

penelope selbstverständlich kann JEDES Betriebsratsmitglied im Rahmen SEINER Betriebsratsarbeit und das ohne Beschluss des BR's, einer entsprechender Legitimation durch eine Geschäftsordnung oder die Erlaubnis des Arbeitgebers, die Arbeitsstätten der Arbeitnehmer unangemeldet besuchen. Für diese Betriebsratsarbeit kann sich das BR Mitglied auch selber von seiner arbeitsvertraglichen Arbeit freistellen. Voraussetzung für oben Genanntes, es muss sich um Betriebsratsarbeit handeln. Es ist nicht Sache des Arbeitgebers oder des Gremiums, zu prüfen oder gar zu entscheiden, ob die Wahrnehmung von Betriebsratsaufgaben notwendig ist. Das hat allein das Betriebsratsmitglied zu prüfen und zu entscheiden. Ein nicht freigestelltes Betriebsratsmitglied, das Betriebsratsaufgaben wahrnehmen möchte, ist grundsätzlich dazu verpflichtet, sich bei seinem Vorgesetzten abzumelden. Es hat im Wesentlichen nur den Ort der beabsichtigten Betriebsratstätigkeit (das kann innerhalb oder außerhalb des Betriebs sein) und die voraussichtlich aufzuwendende Zeit anzugeben. Einzelheiten zur beabsichtigten Betriebsratstätigkeit hat der Arbeitgeber nicht zu erfahren. Das Betriebsratsmitglied braucht sich nicht für seine Betriebsratsarbeit rechtfertigen. Weder der Arbeitgeber noch das Gremium Betriebsrat hat das Recht die "EIGENE" Betriebsratsarbeit eines Betriebsratsmitglied zu kontrollieren oder gar zu verbieten.

Also, nicht nur Du hast das Recht im Rahmen "DEINER" Betriebsratsarbeit die Märkte zu besuchen, sondern jeder deiner Betriebsratskollegen auch. Ob es sinnvoll ist, wenn jedes BR Mitglied allein und ohne Absprache die Märkte aufsucht, sei dahingestellt.

P
Peanuts

12.08.2008 um 00:17 Uhr

"Jetzt stellen sich einige BRM quer und sagen, dass das nicht unsere Aufgabe ist, mit der Gewerkschaft in die Märkte zu fahren und ich als BRV das nicht einfach allein entscheiden könne. "

Das sehe ich allerdings auch so! Mit einer "normalen" Betriebsbegehung hat diese Aktion recht wenig zu tun.

W
wölfchen

12.08.2008 um 10:50 Uhr

. . . um mal die Befindlichkeiten für, oder gegen die Gewerkschaft beiseite zu lassen: - gem. BetrVG arbeitet der BR mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften zusammen

  • und jedes BRM arbeitet eigenverantwortlich. Wo ist also das Problem? Wenn sich der AG aufregen würde, wäre mir das schon verständlich. Aber der BR ???????
DAH
Der alte Heini

13.08.2008 um 00:33 Uhr

wölfchen Bravo, wenigstens einer der durchblickt.

penelope Wenn ein BR Mitglied mit einem Gewerkschaftssekretär die Märkte besuchen möchte, dann ist es so, auch wenn es anderen BR Kollegen nicht passt. Der Gewerkschaftssekretär müsste sich aber beim Arbeitgeber ordentlich anmelden.

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