Checkliste Betriebsvereinbarung zur Teilzeitarbeit
Aufgaben
Was ist zu tun?
Erledigt
Vereinbarung über mitbestimmungs- und zuschlagspflichtige Mehrarbeit (Freizeitausgleich oder Vergütung der Zuschläge immer am Monatsende)
Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht bei Errichtung von neuen Teilzeitarbeitsplätzen
Stellenausschreibung für freie Arbeitsplätze in der Teilzeitarbeit (§ 7 Abs. 1 TzBfG)
Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht, wenn es um die Arbeitszeitverlängerung oder -kürzung einer Teilzeitkraft geht
Ersatzkraft in der Teilzeitarbeit bereit halten, falls ein in Teilzeit Beschäftigter zu einer Vollzeitkraft umgewandelt wird
Förderung von Teilzeitarbeit durch den Arbeitgeber
Hinweis auf Benutzung der geltenden Bestimmungen von Vollzeitkräften auch für Teilzeitkräfte (Fortbildung, Urlaub, Sonderzahlungen usw.)
Die Teilzeitkraft hat das Recht auf Rückkehr auf einen gleichermaßen Vollzeitarbeitsplatz
Regelung bei jeder in Teilzeit beschäftigten Person Grundsätze, wie Pausenregelung, Dauer/Lage der Teilzeitarbeit, Verteilung auf einzelne Wochentage usw.
Der Betriebsrat informiert das Unternehmen über Teilzeitarbeit (§ 7 Abs. 3 TzBfG)
Arbeitsplatzteilung (Job-Sharing) und Arbeit auf Abruf (Kapovaz) sind keine Formen der Teilzeitarbeit und zählen nicht dazu
Keine Benachteiligung oder Diskriminierung von Teilzeitkräften (§ 4 TzBfG)