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Wirtschaftsausschuss Mitglieder: Wie viele Mitglieder hat ein Wirtschaftsausschuss mindestens?
Wie viele Mitglieder hat ein Wirtschaftsausschuss eigentlich? Das ist im § 107 BetrVG geregelt und zwar mindestens drei und maximal sieben Mitglieder. Darunter muss sich mindestens ein Betriebsratsmitglied befinden. Ansonsten ist der Betriebsrat frei in der Auswahl, wie viele Mitglieder er in den Ausschuss packt, je nachdem, was er für angemessen erachtet und was ihm erforderlich erscheint für die Aufgabenbewältigung des Wirtschaftsausschusses. Übrigens: Leitende Angestellte können auch im Wirtschaftsausschuss sein.
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