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Wirtschaftsausschuss bilden - Wann kann ein Wirtschaftsausschuss gebildet werden?

Wann kann ein Wirtschaftsausschuss gebildet werden? Das regelt § 106 BetrVG. In allen Unternehmen, die mehr als 100 ständig beschäftigte Arbeitnehmer haben, werden Wirtschaftsausschüsse gebildet. Beachten Sie hier, dass der Unternehmensbegriff verwendet wird und nicht der Betriebsbegriff, wie sonst häufig im Betriebsverfassungsgesetz. Es kommt also darauf an, ob im Unternehmen mehr als 100 beschäftigt sind. Besteht das Unternehmen aus nur einem Betrieb, so bildet der Betriebsrat den Wirtschaftsausschuss. Wenn das Unternehmen aus mehreren Betrieben besteht, so wird der Gesamtbetriebsrat den Wirtschaftsausschuss bilden müssen. Übrigens: Die Bildung eines Wirtschaftsausschusses ist verpflichtend und stellt eine Pflichtverletzung dar, wenn man das nicht macht.

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