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Wie viel verdiene ich als Betriebsrat? - Das Gehalt des Betriebsrats

Der § 37 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt, dass Ihr Arbeitgeber Sie jederzeit zur Wahrnehmung erforderlicher Betriebsratsaufgaben von der Arbeitsleistung freizustellen hat. Und es ist ihm absolut verboten, deswegen Ihr Gehalt zu kürzen. Und § 37 Abs. 4 regelt, dass Ihr Einkommen sich stets so zu entwickeln hat, wie das Einkommen vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher, beruflicher Entwicklung. Das gilt während der Amtszeit und ein Jahr danach und sichert, dass wenn sich das Einkommen vergleichbarer Arbeitnehmer verändert, dass Sie auch einen Anspruch zum Beispiel auf eine Gehaltserhöhung haben. Und schließlich regelt § 78 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), dass jede Schlechterstellung von Mitgliedern des Betriebsrates wegen ihres Amtes total verboten ist. § 78 BetrVG regelt allerdings auch, dass jede Begünstigung von Mitgliedern des Betriebsrates verboten ist. Das heißt, die Zahlung von Sitzungsgeldern des Betriebsrates von Funktionszulagen als Betriebsrat oder auch der überdurchschnittliche Ausgleich von Reisekosten ist total verboten. Sie dürfen in Ihrer Eigenschaft als Betriebsrat keine Vorteile annehmen. Das ist total doof. Aber es sichert eins: Dass Sie sich nämlich bei der Wahrnehmung Ihres Amtes niemals von wirtschaftlichen Vorteilen lenken lassen, sondern nur von dem, worum es eigentlich geht. Nämlich sicherzustellen, dass es Ihren Kollegen und Ihrem Betrieb gut geht. Das sichert Ihre Unabhängigkeit und führt schließlich dazu, dass Betriebsratsarbeit auch funktioniert.

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