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Was ist eine Druckkündigung? Grundbegriffe der Kündigung einfach erklärt

Die Druckkündigung ist der absolute Exot im Kündigungsrecht. Von Druckkündigungen spricht man dann, wenn Dritte vom Arbeitgeber die Entlassung eines seiner Mitarbeiter verlangen. Und diese Dritten, das können zum Beispiel Arbeitskollegen sein, die dem Arbeitgeber damit drohen, selbst zu kündigen oder zu streiken, wenn er sich nicht von einem anderen Mitarbeiter trennt. Und auch Kunden oder Lieferanten können mit dem Abbruch von Geschäftsbeziehungen drohen, wenn der Arbeitgeber sich nicht zur Kündigung eines seiner Mitarbeiter entschließt. Jetzt denken Sie bestimmt: „Ja, sowas geht doch gar nicht.“ Doch, tatsächlich. Druckkündigungen sind, wenn auch unter enorm starken Voraussetzungen, zulässig. Damit eine Druckkündigung ausgesprochen werden kann, muss den Arbeitnehmer, den sie betrifft, überhaupt gar keine Schuld treffen. Das heißt, Druckkündigungen sind sogar dann möglich, wenn dieser von der Kündigung betroffene Arbeitnehmer vorher Opfer von zum Beispiel Mobbing gewesen ist. Für eine Druckkündigung muss der Arbeitgeber sich immer zunächst schützend vor den betroffenen Mitarbeiter stellen und muss alles unternehmen, damit die Situation sich wieder entspannt und eine Weiterbeschäftigung für alle möglich ist. Und erst dann, wenn es nicht möglich ist, Ruhe in die Situation reinzubringen und wenn die Situation für den Arbeitgeber selber existenziell wird, wenn er also davon ausgehen muss, dass sein eigener Betrieb untergeht, wenn er sich nicht zu dieser schwerwiegenden Maßnahme entschließt, erst dann kann eine Druckkündigung überhaupt ausgesprochen werden. Man muss aber auch ganz klar sagen, dass die Erfolgsaussichten bei einer Kündigungsschutzklage, unglaublich gut sind. Denn die Voraussetzungen an diese Druckkündigung, die sind so stark, dass kaum eine Druckkündigung den Weg über die Instanzen übersteht. Sie als Betriebsrat können dazu beitragen, dass es zum Ausspruch einer Druckkündigung gar nicht erst kommt. Suchen Sie doch gemeinsam mit dem Arbeitgeber nach Lösungen für diese Situation. Schon eine Versetzung kann hilfreich sein, damit sich die betriebliche Atmosphäre wieder entspannt. Oder versuchen Sie es mal mit einer professionellen Mediation, auch die leistet Ihnen gute Dienste. Und wenn es dann doch zum schlimmsten kommt und die Druckkündigung tatsächlich ausgesprochen wird, sollte gegen diese Kündigung in jedem Fall geklagt werden. Die Erfolgsaussichten einer solchen gerichtlichen Auseinandersetzung sind immer gut.

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