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?"O'zapft is"? - was Arbeitnehmer zum Oktoberfestbesuch wissen sollten

Bald ist es wieder soweit... da heißt es in München „o zapft is“. Viele Firmen nutzten das Spektakel des gemeinsamen Trinkens, Schunkelns & Singens als Art Mitarbeiterevent/Teambuildingmaßnahme. Welche Folgen das Lustige Miteinander arbeitsrechtlich haben kann, möchten wir hier beleuchten. (Gleiches gilt auch für Karneval, Weihnachtsfeiern und sonstige Anlässe mit Alkohol.) Die Anwälte Sandra Becker und Tobias Gerlach erklären euch passend zum Anstich auf was geachtet werden muss. **Inhalt:** 0:00 - Intro 0:10 - Kriegt man Lohn, wenn man am nächsten Tag einen "Kater" hat? 2:50 - Was droht, wenn ich mich betrunken daneben verhalten habe? 4:30 - Nach Firmenwiesn auf dem Heimweg betrunken gestürzt, wer zahlt? **Weitere Informationen zum Thema:** Allgemeine Informationen zum Thema Arbeitsschutz → [https://www.betriebsrat.com/arbeitsschutz](/wissen/arbeits-und-gesundheitsschutz/arbeitsschutz)

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