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Neu in der SBV: Eine Sache, die man als neu gewählte SBV unbedingt tun sollte!

Endlos erscheint die Liste Ihrer ersten Schritte im Amt als neu gewählte Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen in Ihrem Betrieb (§ 177 Abs. 1 SGB IX). Aber so schwierig wie viele denken ist es nicht, wenn man sich mit dem Thema intensiv beschäftigt meinen unsere Referenten, Maja Lukac Rechtsanwältin aus München und Niklas Pastille, SBV-Experte aus Berlin. Im heutigen Video erklären beide eine Sache, die man unbedingt als neu gewählte SBV tun sollte. Hören Sie selbst. **Inhalt:** 0:00 - Intro 0:20 - Freunde der SBV 2:00 - Eine wichtige Sache **Weitere Informationen zum Thema:** Allgemeine Informationen zum Thema Schwerbehindertenvertretung → [https://www.betriebsrat.com/wissen/schwerbehindertenvertretung](/wissen/schwerbehindertenvertretung/was-ist-eine-sbv)

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