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GEKÜNDIGT! So unterscheiden sich die 3 Kündigungsarten

„Kündigung ist nicht gleich Kündigung“, erläutern die Rechtsanwälte Arne Schrein aus München und Niklas Pastille aus Berlin. Zwar müsse gegen jede Arbeitgeberkündigung innerhalb von drei Wochen gerichtlich vorgegangen werden (anderenfalls werde sie wirksam). Auch sei vor dem Ausspruch einer jeden Arbeitgeberkündigung der Betriebsrat anzuhören (sonst sei sie unwirksam). Die Kündigungsgründe aber, die der Arbeitgeber erst im Anhörungsverfahren und dann im Kündigungsschutzprozess im Einzelnen darzulegen habe, seien sehr unterschiedlich (vgl. § 1 Abs. 2 KSchG) – und erforderten deshalb eine kluge und differenzierte Reaktion des Klägers. Hören Sie unbedingt rein und wappnen Sie sich als Betriebsratsmitglied und Arbeitnehmer schon heute für den „Worst Case“ des Arbeitslebens: Einen drohenden Kündigungsschutzprozess. **Inhalt:** 0:00 - Einleitung 0:20 - Kündigungsarten 0:45 - Aktueller Fall 1:48 - Widerspruchsgründe 3:30 - Arbeitnehmer wird nicht mehr gebraucht? 4:50 - Kündigungsgründe nachweisen? 5:56 - Kündigung wegen Krankheit? **Weitere Informationen zum Thema:** [Weitere Informationen zum Thema Kündigung findet ihr → https://www.betriebsrat.com/wissen/personelle-angelegenheiten/kuendigung](/wissen/personelle-angelegenheiten/kuendigung)

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