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Coronaverdacht: Muss der Arbeitgeber informiert werden?

Muss ich meinen Arbeitgeber über einen Coronaverdacht informieren? Normalerweise muss eine Erkrankung nicht dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Bei Corona gibt es aber spezielle Vorschriften und Rahmenbedingungen. Und wie sieht es mit der Corona-Warn-App aus? Ansgar Dittmar, Fachanwalt für Arbeitsrecht erklärt, was zu beachten ist. Unter anderem werden folgende Fragen beantwortet: 0:14 - Muss ich einen Coronaverdacht grundsätzlich meinem Arbeitgeber mitteilen? 0:53 - Kann mich der Arbeitgeber verpflichten, die Corona-Warn-App zu installieren? 1:23 - Mitbestimmungsrechte als Betriebsrat beim Thema Corona-Warn-App 2:43 - Als Betriebsrat gut vorbereitet sein

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