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Betriebliches Eingliederungsmanagement

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BEM: Pflichten des Arbeitgebers beim Arbeitsvertrag

Gerade vom Arbeitgeber vorformulierte Arbeitsverträge beinhalten oft Fallstricke und nicht immer sind die vereinbarten Klauseln oder Regelungen auch wirklich wirksam. Ein Arbeitsvertrag regelt alle wichtigen Arbeitsbedingungen wie beispielsweise die geschuldete Tätigkeit, die Arbeitszeit, das Gehalt (vgl. § 2 Nachweisgesetz). Aber auch andere Klauseln sind häufig Inhalt von Arbeitsverträgen, wie z.B. die Regelung von Versetzungsmöglichkeiten, Abgeltung von Überstunden oder einer Freiwilligkeit von Arbeitgeberleistungen. Ist denn das wirksam? Und wie ist Rolle des Betriebsrats bei der Anwendung von sog. Formulararbeitsverträgen? Über diese und weitere spannende Fragen zur Wirksamkeit von Klauseln in Arbeitsverträgen unterhalten sich Rechtsanwalt Tobias Gerlach und Rechtsanwältin Maja Lukač.

Inhalt:
0:34 - Wichtigste Pflicht jeden Arbeitnehmers
1:22 - Anspruch auf eine Vertragsänderung
4:38 - Adäquate Vertragsänderung

**Weitere Informationen zum Thema:**https://www.betriebsrat.com/wissen/personelle-angelegenheiten/betriebliches-eingliederungsmanagement

Betriebliches Eingliederungsmanagement Teil 1
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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) erfolgreich mitgestalten!
Das Seminar eignet sich für Betriebsratsmitglieder, die für den Betriebsrat an der Erarbeitung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements mitwirken wollen. Es eignet sich auch für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung. Der vorherige Besuch der Schulung "Arbeitsrecht Teil 3" ist empfehlenswert, wird aber nicht vorausgesetzt.
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