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Amtszeitende voraus! – Trotzdem Schulungsanspruch?

Die Amtszeit neigt sich dem Ende, aber der BR sieht dennoch Schulungsbedarf für den BRV. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob der Betriebsrat berechtigt ist, einen formalen Beschluss für zusätzliche Schulungsmaßnahmen zu fassen. Ebenso relevant ist, inwieweit der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Kosten für diese Weiterbildung zu übernehmen. Steht der Arbeitgeber in der Pflicht, diese finanzielle Belastung hinzunehmen, selbst wenn die Schulung kurz vor dem Ende der Amtszeit stattfindet? Diese spannende Frage klären wir im heutigen Video! **Inhalt:** 0:00 - Intro 0:54 - Muss der Arbeitgeber die Kosten übernehmen? 1:30 - Was ist mit Spezialschulungen? 2:35 - Fazit **Weitere Informationen zum Thema:** Thema Schulung → https://www.betriebsrat.com/wissen/aktuelles/die-entsendung-von-br-mitgliedern-zu-schulungen

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