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WEG mit dem Bürohund: Rechtsrat für Hundehasser

Wer als Arbeitnehmer auch nur gelegentlich den Kopf einschaltet, der weiß: HUNDE GEHÖREN NICHT AN DEN ARBEITSPLATZ. Auch wer die haarigen, kläffenden, sabbernden kleinen und großen Monster nicht sogleich vergraben möchte, weil er etwa Allergiker ist, muss zugeben: Im Büro sollte nicht gebellt, gebissen und gesch...ssen werden. Wird es aber. Weil viele Herrchen und Frauchen gegenüber Chef und Kollegen inzwischen ähnlich schlecht erzogen und fordernd auftreten, wie ihre Vierbeiner. Und taub sind für die Probleme Dritter („Der tut nichts“). Für Hundehasser ist es an der Zeit zurückzuschlagen. Nur wie? Die Rechtsanwälte Frau Susanne Suttner aus München und Niklas Pastille aus Berlin wissen Rat. **Themen in der heutigen Folge:** - Immerhin ein Trost: KEIN GESETZLICHER ANSPRUCH auf Tierhaltung am Arbeitsplatz (LAG Hamm v. 26.6.2019 –2 Sa 237/19) - TOD ALLEN TÖLEN! Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf einen „angstfreien Arbeitsplatz“ - Unbedingt nutzen: Das Beschwerdeverfahren (§ 84, 85 BetrVG) - TAUSEND PROBLEMEN mit den Kläffern: Wie GROSS darf das Monster sein? „Kann ich auch mein verdammtes EMU mitbringen“? Entwurmt und versichert? Gassigehen ohne Ende?

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