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Leidensgerechte Beschäftigung: DARÜBER wird gestritten

Ein schwerbehinderter Beschäftigter kann seine aktuelle Tätigkeit nicht mehr ausüben und wendet sich hilfesuchend an seinen Chef. Der gibt sich ahnungslos und verweist auf den bestehenden Arbeitsvertrag. Anwälte werden eingeschaltet. Das Drama beginnt. Fachreferentin und Volljuristin Sandra Becker aus München und RA Niklas Pastille aus Berlin gewähren in diesem informativen Podcast einen seltenen –„ehrlichen“ – Blick hinter die anwaltlichen Kulissen, sowohl auf Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberseite. Unbedingt reinhören, auch wenn Sie KEIN Schwerbehindertenvertreter sind. **Themen in der heutigen Folge:** - So viel ist klar: Der Arbeitsvertrag ALLEIN zählt nicht! - DAS sagt das Gesetz (§§164 Abs 3 Nr. 1, Abs. 4 und Abs. 5SGB IX) - Das geht ZU WEIT: Was der Arbeitgeber NICHT schuldet - DETAILS, bitte: Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber einander schulden - Zusammengefasst: Was Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung unbedingt wissen müssen

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