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Dürfen Vertrauensperson und stellvertretendes Mitglied ZEITGLEICH tätig werden?

Anders als der Betriebsrat ist die Schwerbehindertenvertretung („SBV“) kein Gremium, sondern eine sogenannte Ein-Personen-Vertretung. Und doch: In vielen Betrieben kann man beobachten, dass Vertrauensperson und stellvertretendes Mitglied ZEITGLEICH für die SBV tätig werden. Ist das rechtswidrig? **Themen in der heutigen Folge:** - Endlich verständlich erklärt: Wann die Vertrauensperson im Sinne §177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX "verhindert" ist - NEU: Wann das stellvertretende Mitglied "herangezogen" werden kann - §178 Abs. 1 Satz 4 SGB IX Urlaub, Arbeitsunfähigkeit, Elternzeit, Mutterschutz, "Befangenheit"": Sicher entscheiden in Zweifelsfällen **Seminarempfehlung aus dem Podcast:** SBV Teil 1: [https://www.waf-seminar.de/br221](https://www.waf-seminar.de/seminargruppe/betriebsratsvorsitzende-und-stellvertreter-teil-1/br121) Konfliktmanagement für die SBV: https://www.waf-seminar.de/br525

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