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BetriebsratHEUTE - 20.000 € Entschädigung für BR-Vorsitzende
Fingiert eine Arbeitgeberin Kündigungsgründe, um unliebsame Betriebsratsmitglieder loszuwerden, so begründet dies Entschädigungsansprüche. Dies hat das Arbeitsgericht Gießen entschieden. Eine Arbeitgeberin und deren früheren Rechtsberater verurteilte das Gericht wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung als Gesamtschuldner zur Zahlung von 20.000 Euro an eine ehemalige Beschäftigte und stellvertretende Betriebsratsvorsitzende (Entscheidung vom Arbeitsgericht Gießen, Az.: 3 Ca 433/17). Die Themen für heute: - Was war der Fall? - Was tun, wenn man als Betriebsrat gemobbt wird? - Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach § 823 Ausschlussklausel im Prozessvergleich im Kündigungsschutzprozess
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