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1000 Dinge, die schieflaufen: In der Betriebsratssprechstunde

„Der Betriebsrat kann während der Arbeitszeit Sprechstunden einrichten.“ So einfach stellt sich der Gesetzgeber das vor. Jeder Praktiker aber weiß: Mit der BR-Sprechstunde ist ein Rattenschwanz an juristischen und praktischen Problemen verbunden. Wie man diese Probleme zu lösen hat erörtern Volljuristin Frau Sandra Becker und Rechtsanwalt und Mediator Niklas Pastille, in diesem aktuellen, meinungsfreudigen Praktiker-Podcast. **Themen in der heutigen Folge:** - Reichlich unscheinbar: Der Sprechstunden-Paragraph 39 BetrVG - Arbeitsversäumnis wegen Sprechstundenbesuchs – wer zahlt? - Vor dem Termin: Abmeldefragen - In der Sprechstunde: Worüber reden? Die Erörterung muss „erforderlich“ im Sinne des § 37 Abs. 2 BetrVG sein - Haftung für Auskünfte und 1000 weitere Dinge, die schieflaufen können

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