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Krankheiten: Was darf in der Personalakte stehen und was nicht?

Für Arbeitnehmer ist die Personalakte oft ein Buch mit sieben Siegeln. Jeder Arbeitnehmer hat eine, die meisten wissen nicht, was drinsteht, und noch weniger wissen was drinstehen darf. Grundsätzlich gehört in die Personalakte nur, was irgendwie mit dem Arbeitsverhältnis auch zu tun hat. Also was für das Arbeitsverhältnis von Bedeutung ist. Und Krankheiten sind nicht von Bedeutung für das Arbeitsverhältnis, jedenfalls nicht für deren Inhalt. Deswegen darf in der Personalakte auch nichts über die Krankheit drinstehen. Weder wie lang man krank war, noch weswegen man krank war. Sie können sich als Faustformel merken: Alles, was auch im Vorstellungsgespräch gefragt werden darf, das darf auch in der Personalakte stehen. Alles, was nicht gefragt werden darf, beziehungsweise alles, bei dem Sie lügen dürfen im Personalgespräch, das hat auch nichts in der Personalakte verloren. Übrigens: Als Arbeitnehmer haben Sie ein Recht darauf, Ihre Personalakte auch einzusehen, und zwar jederzeit und auch ohne besonderen Anlass.

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