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Darf der Chef die Fitness der Arbeitnehmer tracken?

Immer mehr Unternehmen sammeln inzwischen Fitnessdaten per Apps von ihren Mitarbeitern, die zum Beispiel aufzeichnen, wie sie sich ernähren oder wie ihr Schlafverhalten ist oder wie viele Schritte der Mitarbeiter zu Fuß hinter sich gebracht hat. Doch dieses Datensammeln ist arbeitsrechtlich nicht unproblematisch, da der Arbeitgeber letztlich auch Daten sammelt, die Rückschlüsse auf das Arbeitsverhalten zulassen. Daher ist es auch ganz klar verboten, dass der Arbeitgeber solche Fitnessdaten über die Arbeitnehmer sammelt. Nur wenn Sie als Arbeitnehmer damit einverstanden sind, kann der Arbeitgeber das machen. Übrigens: Solche Daten zu sammeln, via einer App, das ist auch mitbestimmungspflichtig für den Betriebsrat. Das ist nämlich im Rahmen von § 87 Abs. 1 Nr. 6 die Einführung einer technischen Anlage, die dazu geeignet ist, die Leistung und das Verhalten der Mitarbeiter zu kontrollieren. Auch wenn das nicht Sinn und Zweck ist, reicht es ja auch, dass es theoretisch dazu möglich ist.

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