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Haben Betriebsräte bei Teilnahme an einer Betriebsratssitzung Anspruch auf Vergütung?

Wenn Sie während der Arbeitszeit eine Betriebsratssitzung abhalten, dann werden Sie natürlich nicht Ihres Vergütungsanspruchs verlustig, sondern werden so bezahlt, als ob Sie gearbeitet hätten. Das gilt auch für Zulagen oder Zuschläge. Es gibt aber natürlich keine gesonderte Extravergütung, die oben drauf kommt, denn Sie wissen ja, Sie üben ein unentgeltliches Ehrenamt aus. Wenn ein Betriebsratsmitglied aber, obwohl es verhindert ist, also zum Beispiel während seiner Freizeit oder während seines Urlaubs, an einer Betriebsratssitzung teilnimmt, dann hat es Primär keinen Vergütungsanspruch, sondern maximal einen Anspruch auf Arbeitsfreistellung für die Zeit der Betriebsratssitzung.

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