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Durch wen wird die Betriebsratssitzung einberufen?

Durch wen wird die Betriebssratssitzung einberufen? Ganz klar: Durch den Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter. Dieser beruft die Sitzung ein und legt die Tagesordnung fest und lädt auch zur Sitzung rechtzeitig ein. So ist es im § 29 BetrVG geregelt. Es können im Voraus festgelegte Termine sein, also jeden Mittwoch ab 9 Uhr zum Beispiel, oder Sitzungen aus besonderem Anlass, zum Beispiel weil die Kündigung eines Arbeitnehmers ansteht. Außerdem muss der Betriebsratsvorsitzende eine Sitzung einberufen, wenn der Arbeitgeber das verlangt oder ein Viertel der Betriebsratsmitglieder.

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