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Vor der Ausbildung ein Praktikum - Fällt dann die Probezeit weg?

Ja, viele Azubis machen vor einem Ausbildungsverhältnis ein Praktikum bei ihrem zukünftigen Ausbildungsbetrieb. Hat das Auswirkungen auf die spätere Probezeit? Fällt die Probezeit vielleicht insgesamt weg? Man muss nämlich wissen, dass im Ausbildungsverhältnis da hat der Gesetzgeber eine Probezeit vorgesehen von einem bis vier Monate. Üblich sind in der Praxis drei bis vier Monate Probezeit und in dieser Probezeit kann der Ausbildungsbetrieb, ohne Angabe von Gründen, jederzeit das Ausbildungsverhältnis beenden. Und deshalb ist es schon immens wichtig zu wissen, ob ein vorheriges Praktikum angerechnet wird. Und über diese Rechtsfrage, da musste das Bundesarbeitsgericht in Erfurt eine Entscheidung treffen. Um was ging es bei dem konkreten Fall? Da gab es einen Azubi, der wollte Kaufmann im Einzelhandel werden und bei seinem Ausbildungsbetrieb hat er vorher ein Praktikum gemacht. Und man scheint wohl mit dem Azubi nicht so ganz zufrieden gewesen sein, denn kurz vor Ablauf dieser Probezeit hat der Azubi seine Kündigung bekommen. Dagegen hat er aber Kündigungsschutzklage erhoben und der Fall ging bis nach Erfurt. Und wie hat Erfurt nun entschieden? Der Azubi hat argumentiert, ich hab vorher ein Praktikum gemacht, das muss angerechnet werden. Aber das BAG hat leider gegen ihn entschieden. Das Bundesarbeitsgericht hat den Standpunkt vertreten, diese Probezeit im Gesetz ist zwingend, und ein vorheriges Praktikum wird darauf nicht angerechnet. Leider war damit der Rechtsstreit für den Azubi verloren.

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