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Neu in der SBV: 3 wichtige Hausaufgaben, sofort zu erledigen...!

Aktuelle Gesetzestexte und einen juristischen Kommentar beschaffen, einen eigenen Fortbildungsplan schmieden, sich betriebsintern vorstellen (Arbeitgeber, Betriebsrat, Inklusionsbeauftragter), extern erste Kontakte knüpfen (z.B. zum Integrationsamt), für eine saubere und vollständige Datenübergabe durch die vorangegangene Schwerbehindertenvertretung sorgen –schier endlos erscheint die Liste Ihrer ersten Schritte im Amt als neu gewählte Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen in Ihrem Betrieb (§ 177 Abs. 1 SGB IX).Ruhig Blut, raten indes unsere Referenten Frau RAin Maja Lukac aus München und Herr RA Niklas Pastilleaus Berlin, beide fit im Schwerbehindertenrecht. Siebenennen für alle „Frischlinge“ im Amt drei wichtige Hausaufgaben, die im neuen Amt einfach zu erledigen, aber für das Gelingen der weiteren Schwerbehindertenvertretungsarbeit überlebenswichtig sind. **Weitere Informationen zum Thema:** Allgemeine Informationen zum Thema Schwerbehindertenvertretung → [https://www.betriebsrat.com/wissen/schwerbehindertenvertretung](/wissen/schwerbehindertenvertretung/schwerbehinderte)

Fortbildung
Für Betriebsräte

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