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Wiederholt zu spät gekommen? Vertuschen ist nicht!

Darf der Arbeitnehmer sein wiederholtes Zu-Spät-Kommen vertuschen, weil er eine Kündigung befürchtet? Dieses spannende Urteil erklärt dir unser Rechtsanwalt Niklas Pastille. Fundierte Weiterbildung zum Thema Arbeitsrecht Teil 3 → [waf-seminar.de/br258](https://www.waf-seminar.de/seminargruppe/arbeitsrecht-teil-3/br258) Weitere Informationen zum Thema Kündigung von Arbeitnehmern - Mitbestimmung des Betriebsrats → betriebsrat.com/kuendigung-von-arbeitnehmern-mitbestimmung

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Für Betriebsräte

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