6.204 Aufrufe | vor 7 Jahren

Der Chef kündigt dem Azubi - Geht das so einfach?

Mein Mandant ist Auszubildender im zweiten Lehrjahr und er feiert ausgesprochen gerne. Und wenn er gefeiert hat, dann schafft er es nicht so ganz pünktlich zu seiner Arbeit. Er hat deswegen auch schon mehrfach eine Abmahnung bekommen und schließlich, nachdem er wieder erheblich verschlafen hat, kriegt er ein Schreiben seines Arbeitgebers, in dem steht: "Sehr geehrter Herr Sowieso, hiermit kündigen wir das bestehende Ausbildungsverhältnis fristlos mit sofortiger Wirkung. Mit freundlichen Grüßen, Chef." Geht das so einfach? Zunächst einmal muss man beachten, dass jede Kündigung immer schriftlich ausgesprochen werden muss. Eine mündliche Kündigung ist von Vornherein unwirksam. Grundsätzlich müssen Kündigungen nicht begründet werden. Bei Auszubildenden besteht aber eine Besonderheit. Hier muss in dem Kündigungsschreiben die Kündigung auch begründet werden. Das heißt, der Arbeitgeber muss darstellen, warum er sich von dem Auszubildenden trennen will. Darüber hinaus ist bei Auszubildenden nach der Probezeit nur noch die außerordentliche Kündigung möglich. Im vorliegenden Fall hatte der Arbeitgeber die Kündigung überhaupt nicht begründet. Er hatte nur lapidar geschrieben: "Ich beabsichtige, das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden." Darum war die Kündigung bereits formnichtig. Das heißt, sie war ungeeignet, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Ob dann das häufige Verschlafen meines Mandanten überhaupt als Kündigungsgrund geeignet war und ob der Betriebsrat ordnungsgemäß angehört worden war, war vorliegend nicht mehr zu prüfen. Auf diese Weise konnte mein Mandant sein Ausbildungsverhältnis fortsetzen und er ist seither ausgesprochen pünktlich.

Fortbildung
Für Betriebsräte

Bei der W.A.F. erhalten Sie aktuelles und fachlich fundiertes Wissen. Einfach und praxisnah aufbereitet.


Jetzt Seminar finden
Some alt text