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Was ist ein Arbeitszeitausschuss?

Stellen Sie sich vor, Sie sind ein größeres Gremium, vielleicht ein 11er Betriebsrat oder noch mehr und es kommen ja immer wieder so Fragen auf, auch vom Arbeitgeber, er möchte mal Überstunden anordnen und dann müssten Sie das ganze Gremium zusammentrommeln und darüber einen Beschluss fassen. Das ist etwas behäbig, kennen Sie selber. Nicht jeder ist sehr gut darauf vorbereitet, nicht jeden Betriebsrat interessiert vielleicht das Thema Arbeitszeit, also bildet man eine kleine Task-Force, einen Ausschuss. Da sitzen dann vielleicht nur drei Leute drin und nicht die elf. Und das schöne ist, falls Sie einen Betriebsausschuss haben sollten, den gibt es also in Betrieben mit einem Betriebsrat von einem 9er Gremium und größer, kann man diesem Ausschuss sogar Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen. Da wird also nicht nur dem Betriebsrat zugearbeitet, sondern dieser Ausschuss trifft in der Sache selber eine Entscheidung. Und das hat natürlich erhebliche Konsequenzen, auch was die Effizienz der Betriebsratsarbeit anbelangt, man ist etwas schneller unterwegs. Von daher finde ich es ganz wichtig und auch ratsam, dass Sie mal prüfen, ob Sie so einen Ausschuss gründen können. Für Sie als Betriebsrat heißt das also: Schauen Sie mal, ob Sie ein Betrieb sind über 100 Arbeitnehmer, da könnten Sie nämlich nach § 28 BetrVG solche Ausschüsse, auch zum Thema Arbeitszeit, gründen. Denken Sie an die Effizienz Ihrer Betriebsratsarbeit. Mehr zum Thema Ausschüsse des Betriebsrats erfahren Sie auf dem W.A.F. Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil I → https://www.waf-seminar.de/BR163

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