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Spätschicht aus privaten Gründen - Muss der Arbeitgeber dem Wunsch nachkommen?

Tja, muss der Arbeitgeber dem Wunsch eines Arbeitnehmers folgen, ihn in der Spätschicht einzusetzen? Wenn so etwas ausdrücklich im Arbeitsvertrag nicht geregelt wurde, dann gilt grundsätzlich Nein. Denn dann hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch, mit dem er das vom Arbeitgeber verlangen könnte. Vielmehr hat der Arbeitgeber dann ein Weisungsrecht, und soweit der Arbeitsvertrag dem Arbeitgeber einen Spielraum belässt, ist es sogar der Arbeitgeber, der bestimmen kann, von wie viel Uhr bis wie viel Uhr, er die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers abrufen möchte und wann nicht. Der Arbeitgeber muss bei der Ausübung dieses Weisungsrechts zwar auch die Interessen des einzelnen Arbeitnehmers berücksichtigen. Wenn der Arbeitgeber aber nicht will, dann wird in der Praxis auf entsprechende betriebliche Erfordernisse oder aber Wünsche und Bedürfnisse anderer Arbeitnehmer verweisen. Und darauf gestützt, wird er dann die Wünsche des Arbeitnehmers nach einer Spätschicht zurückweisen. Aber, Jetzt kommen Sie als Betriebsräte ins Spiel. Denn die Aufstellung von Schichtplänen und die Festlegung der Grundsätze, nach denen die Arbeitnehmer zu bestimmten Schichten zugeordnet werden sollen, die ist mitbestimmungspflichtig. Gesetzliche Grundlage: §87 Abs. 1 (2) Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Und jetzt ist es auf einmal so, wenn Sie als Betriebsrat nicht wollen und auf andere Zuordnungsgrundsätze für das jeweilige Schichtsystem beharren, nach denen dann bestimmte Arbeitnehmer, die der Arbeitgeber eigentlich in der Spätschicht sehen möchte, gerade nicht in die Spätschicht kommen sollen, dann muss der Arbeitgeber mit Ihnen in die Einigungsstelle. Zu denken ist beispielsweise, dass Sie für Arbeitnehmer mit Kindern auf familienfreundliche Arbeitszeiten und also auf eine entsprechende Schichteinteilung beharren. Oder aber, dass die Zuordnung zu verschiedenen Schichten vorrangig nach den Wünschen der Arbeitnehmer geregelt werden soll. Darum wird es dann in der Einigungsstelle gehen. Ich glaube übrigens, das nennt man mal: Den Spieß umdrehen

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