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Müssen Betriebsratsmitglieder ihren Betriebsratsvorsitzenden nach Urlaub fragen?

Tja, die Urlaubszeit steht bevor. Gedanklich hört man schon die Musik von Aloha He, Strand, Sonne satt, Südsee. Doch Stopp. Irgendetwas hat sich doch geändert. Ja, seit letztem Jahr, stimmt! Ich bin zwischenzeitlich zum Betriebsratsmitglied gewählt worden. Ja, wie ist denn das jetzt? Wie ist denn das mit meinem Urlaub? Früher musste ich da nur zu meinem Chef gehen. Dessen Unterschrift unter meinen Urlaubsantrag und "Zack". Freiheit, Fernweh, famose Ferien. Aber jetzt? Jetzt bin ich ja Betriebsratsmitglied. Muss ich mir jetzt zusätzlich eine Unterschrift vom Betriebsratsvorsitzenden holen? Nein, müssen Sie nicht. Der Betriebsratsvorsitzende ist nicht Ihr Chef. Sondern Ihr Chef, den Sie schon vor einem Jahr hatten, bleibt Ihr Chef. Dessen Genehmigung für Ihren Urlaubsantrag brauchen Sie und Punkt. Machen Sie sich eins klar. Es wird zwar häufig von dem Betriebsratschef gesprochen, wenn der Betriebsratsvorsitzende gemeint ist. Aber, das Betriebsverfassungsgesetz kennt nur den Betriebsratsvorsitzenden. Und der ist nach dem Willen des Betriebsverfassungsgesetzes noch lange nicht Ihr Chef. Auch nicht, übrigens, in betriebsverfassungsrechtlichen Dingen. Sie brauchen also keine Zustimmung des Betriebsratsvorsitzenden. Was Sie aber bitte machen: Informieren Sie den Betriebsratsvorsitzenden darüber, von wann bis wann Sie im Urlaub sind. Denn nur dann kann er für diese Zeit ein Ersatzmitglied laden, sollten Betriebsratssitzungen da anstehen. Ja, und nun wünsche ich Ihnen, dass Ihr Urlaub einerseits so verläuft und andererseits gerade nicht so verläuft, wie Gerhard Uhlenbruck dazu einmal festgestellt hat: "Bei den meisten Menschen verläuft der Urlaub im Sand."

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