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Mein Urlaub wurde gekürzt, weil ich im 2. Halbjahr ausscheide. Ist das erlaubt?

Nein, liebe Betriebsräte. Das darf der Arbeitgeber nicht. In der betrieblichen Praxis wird das aber oft so gemacht. Wenn ein Arbeitnehmer während des laufenden Jahres in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet, dann wird ganz häufig der Urlaub einfach gekürzt. Das ist aber nicht rechtens. Nehmen wir also folgenden Fall: Der Arbeitnehmer hat ein Arbeitsverhältnis, das er am 1. Januar angetreten ist und scheidet am 30. September aus dem Unternehmen aus. Dann kommen jetzt viele Arbeitgeber auf die Idee und sagen: "Alles klar, dann hat er, wenn er grundsätzlich 20 Urlaubstage hätte, im Jahr, das sagt das Bundesurlaubsgesetz als Mindestanspruch, dann hätte er hier nur 15 Urlaubstage." Errechnet sich eben aus 20 mal neun, weil es neun Monate sind, durch 12, so viele Monate hat das Jahr, also 15 Urlaubstage. Das ist aber falsch. Er hat den vollen Urlaubsanspruch erworben, und kann den vollen Urlaubsanspruch auch geltend machen. Übrigens, wenn der Urlaub aus betrieblichen Gründen nicht gewährt werden kann, dann muss er aber mindestens ausbezahlt werden.

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