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Bekomme ich mehr Urlaub als Betriebsratsmitglied?

Ich habe ganz viel mit Betriebsräten zu tun. Im Rahmen der Schulung und ich kenne die Situation vor allem nicht freigestellter Betriebsräte genau. Diese unterliegen nämlich einer ständigen Doppelbelastung. Auf der einen Seite der Job, der erledigt werden muss. Auf der anderen Seite das Ehrenamt, dann auch noch der ständig nörgelnde Arbeitgeber, der meint für die Betriebsratstätigkeit geht doch wohl viel zu viel Arbeitszeit drauf. Ja und die Kollegen, die meckern auch noch, weil sie meinen bis der Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung auf den Weg gebracht hat, das dauert einfach viel zu lange. Da wäre es doch eigentlich nur angebracht wenn ein Betriebsrat zum Ausgleich für diese Doppelbelastung mehr Urlaub bekäme. Aber geht das? Tatsächlich ist es so, dass § 78 Betriebsverfassungsgesetz jede Form der Benachteiligung von Betriebsräten verbietet. Blöderweise aber auch jede Form der Begünstigung. Und es wäre eine nicht hinzunehmende Begünstigung von Betriebsräten, wenn sie mehr Urlaub bekämen wegen ihres Amtes als die Nicht-Betriebsräte. Also das wird leider nichts. Dankbarerweise war der Gesetzgeber aber trotzdem recht kreativ darin, eine Überbelastung von Betriebsräten zu verhindern. Da ist zum einen der Bildungsurlaubsanspruch, der ist geregelt in § 37 Absatz 7 und verleiht jedem Mitglied des Betriebsrates Anspruch auf bis zu vier Wochen Bildungsurlaub pro Amtszeit. Allerdings der Bildungsurlaub soll das Betriebsratsmitglied fitter im Amt machen, hat also nicht viel mit Erholung zu tun. Dann gibt es da noch §37 Absatz 3. Der §37 Absatz 3 Betriebsverfassungsgesetz gibt jedem Betriebsratsmitglied einen Anspruch auf Freizeitausgleich, immer dann wenn Betriebsratsarbeit zwingend nur außerhalb der Arbeitszeit erledigt werden kann. Dafür hat der Arbeitgeber die aufgewendete Zeit in Form eines Freizeitanspruchs zu gewähren. Gelingt dies innerhalb von vier Wochen nicht, dann tatsächlich ist der Freizeitanspruch des Betriebsrates ohne Zuschläge für Überstunden abzugelten. Also leider nicht mehr Urlaub, aber trotzdem effektive Wege die Überlastung von Betriebsräten zu verhindern.

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