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Haben freigestellte Betriebsratsmitglieder Anspruch auf Gehalt inklusive Zuschläge?

Habe ich während meiner Freistellung für Betriebsratstätigkeit eigentlich Anspruch auf mein volles Gehalt weiterhin, inklusive Zulagen und Zuschläge? Ja, selbstverständlich. Die Freistellung darf nicht dazu führen, dass Sie am Ende des Monats weniger Gehalt bekommen, als Ihre Kollegen. Sie haben also auch, während Sie Betriebsratsarbeit vollbringen, vollen Lohnanspruch und zwar auch inklusive aller Zulagen und Zuschläge, Prämien und sonstiges, was vereinbart wurde, also insgesamt dürfen Sie nicht schlechter gestellt werden, als Ihre anderen Kollegen. Also, Sie können in Ruhe Ihrer Betriebsratstätigkeit nachgehen, ohne befürchten zu müssen, weniger Lohn zu erhalten. Ist das nicht toll?

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