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Leichenwagen als privat nutzbarer Dienstwagen?! Ist das erlaubt?

Die Arbeitsverträge mancher Arbeitnehmer sehen doch vor, dass der Arbeitnehmer einen Dienstwagen hält, den er auch in seiner Freizeit nutzen darf. Dies hat für den Arbeitnehmer den charmanten Vorteil, dass er sich kein eigenes Fahrzeug anzuschaffen braucht. Wenn man so einen Vertrag also als Arbeitnehmer unterschreibt, dann freut man sich doch. Sie stellen sich vor wie Sie mit einem tollen neuen Schlitten einer sehr renommierten deutschen Autoschmiede vorfahren. Bei den eigenen Bekannten den Wagen mal so gepflegt abstellen, mit einem gelangweilten Blick, weil das ist doch eh klar, dass man dann solche Schlitten fährt. Alles andere, also bitte. Unter einem Niveau. Ja. Dumm nur, wenn man in einem Bestattungsunternehmen anfängt zu arbeiten und der Chef einem einen Leichenwagen als Dienstwagen gibt. Ist zwar auch noch von einer sehr renommierten deutschen Autoschmiede aber diese riesen Fenster und dann die Vorhänge davor und das ganze Zubehör. Nicht ganz das, was man sich so vorstellt, wenn man mit seinem Dienstwagen bei seinen besten Freunden aufschlagen möchte. Darf der Arbeitgeber also das? Der Fall landete schließlich beim Landesarbeitsgericht Köln. Muss ja auch so sein, denn Köln und Karneval, die kennen sich aus. Aber selbst dem Landesarbeitsgericht Köln war das dann doch etwas zu bunt, denn das sah für den Arbeitgeber, der da den Leichenwagen zur Verfügung stellen wollte, eher schwarz. Ich zitiere: "Den Anspruch des Klägers auf Überlassung eines Dienstfahrzeuges zur auch privaten Nutzung, kann der Beklagte allerdings nicht dadurch erfüllen, dass er dem Kläger einen sogenannten 'Leichenwagen' zur Verfügung stellt. In Anbetracht des Stellenwertes eines solchen Fahrzeuges in der allgemeinen Verkehrsanschauung, ist es dem Kläger nicht zumutbar ein solches Fahrzeug, für sich und seine Angehörigen, in seiner Freizeit privat zu nutzen. Dies bedarf zur Überzeugung des Berufungsgerichts keiner näheren Vertiefung." Das Verfahren ist noch nicht rechtskräftig aber ich gehe mal davon aus, dass es dem Arbeitgeber kräftig stinken wird. Übrigens, die Nutzung eines Dienstwagens zu privaten Zwecken stellt einen geldwerten Vorteil dar. Wenn das in das bisherige betriebliche Lohngefüge nicht passt, denken Sie als Betriebsrat gerne bitte an Ihr Mitbestimmungsrecht nach §87 Abs. 1 (10) Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).

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