13.820 Aufrufe | vor 7 Jahren

Märchen von der allgemeinen Verschwiegenheitspflicht - was darf der BR sagen?

Das Betriebsratsmitglied sagt: "Das tut mir leid, darüber kann ich leider nichts sagen." Ist das richtig? Ich kann Ihnen sagen, das was ich gerade skizziert habe ist falsch. Falsch insofern, das es keine generelle Verschwiegenheitspflicht aus dem Gesetz gibt und mit diesem Märchen möchte ich gerne heute einmal aufräumen. Es resultiert wahrscheinlich daraus, dass im § 79 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) von einer Verschwiegenheitspflicht für den Betriebsrat die Rede ist, das meint aber nur und ausschließlich einen ganz speziellen Fall. Nämlich den: Wenn der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber zusammensitzt und Dinge erfährt, die: Erstens: Objektiv geheimhaltungspflichtig sind, also objektiv auch Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse darstellen. Zweitens: Der Betriebsrat im Rahmen seiner Betriebsratstätigkeit jetzt mitgeteilt bekommt. Und Drittens: Der Arbeitgeber auch ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig tituliert/benennt. Nur dann hat der Betriebsrat überhaupt eine Verschwiegenheitspflicht gegenüber anderen und darf nicht sofort publik machen, was da gesagt wurde. Natürlich sollten Sie ansonsten schon beachten, dass Sie keine Persönlichkeitsrechte verletzen, wenn es um einzelne Arbeitnehmer geht, individuelle Dinge dort auf der Betriebsratssitzung besprochen wurden, sagen wir eine Kündigung eines Arbeitnehmers xy wurde besprochen und dieser Arbeitnehmer möchte möglicherweise nicht, dass das publik wird zu anderen Arbeitnehmern, dann sollten Sie die Persönlichkeitsrecht wahren und vielleicht neutral äußern, es wurde über eine Kündigung gesprochen, "wir wollen uns stark machen für den Arbeitnehmer, der gekündigt wird," wir wollen der Kündigung widersprechen, was auch immer, das liegt in Ihrem Ermessen. Beachten Sie nur, dass Sie keine Persönlichkeitsrechte verletzen, möglicherweise datenschutzrechtlich relevante Dinge nicht nach außen tragen, Telefonnummern, Kontonummern, sonstiges, das sollten Sie nicht weitersagen. Aber ansonsten obliegt es Ihnen strategisch zu überlegen, als Betriebsrat, was teil ich nach außen mit und was nicht.

Fortbildung
Für Betriebsräte

Bei der W.A.F. erhalten Sie aktuelles und fachlich fundiertes Wissen. Einfach und praxisnah aufbereitet.


Jetzt Seminar finden
Some alt text