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BetrVG: Wissenswertes für Betriebsräte

550 Aufrufe | vor 8 Jahren

In 5 Schritten zum Anwaltsversteher – Geheimnisse Ihres Betriebsratsanwalts

Schön, dass Sie zum Anwaltsversteher werden wollen. In der Tat, Rechtsanwälte, auch solche, die Betriebsräte vertreten, haben die immer gleichen Probleme mit ihrer Mandantschaft. Ein Betriebsrat, der einen Anwalt aufsucht, sollte sich vorher vergewissert haben, was er sich eigentlich für eine Dienstleistung von dem Anwalt wünscht. Sie wissen es, als Betriebsrat, als Gremium, benötigen Sie für die Einschaltung des Anwalts einen sogenannten Beschluss. Fast nie aber liegt der vor, wenn ein Betriebsrat bei mir Rat sucht. Sie können also Ihren Anwalt glücklich machen, wenn Sie den Beschluss des Betriebsrats mitbringen und bitte, denken Sie noch weiter.

Was genau wollen Sie vom Anwalt? Soll der Sie nur punktuell beraten und vertreten?

Dann reicht ein Beschluss aus. Dieser Beschluss darf, er muss aber nicht, vorab dem Arbeitgeber mitgeteilt worden sein.

Oder wünschen Sie etwas ganz anderes?

Das und mehr erfahren Sie im Video!

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