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BetrVG: Wissenswertes für Betriebsräte

3.273 Aufrufe | vor 8 Jahren

Hat ein Betriebsrat nach einem Rücktritt noch Kündigungsschutz?

Sie haben nach § 15 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ja während Ihrer gesamten Amtszeit Kündigungsschutz insofern, dass Sie ordentlich unkündbar sind. Das ist in § 15 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz so normiert. Wenn Sie jetzt zurücktreten, endet ja Ihre Amtszeit mit dem Rücktritt, aber der § 15 sagt, dass man nach der Amtszeit noch ein Jahr lang den sogenannten nachwirkenden Kündigungsschutz hat. Das bedeutet, auch nach Rücktritt sind Sie ein Jahr lang kündigungsgeschützt.

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