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BetrVG: Wissenswertes für Betriebsräte

33.548 Aufrufe | vor 7 Jahren

Günstigkeitsprinzip einfach erklärt: Was ist das Günstigkeitsprinzip?

Günstigkeitsprinzip einfach erklärt: Höherwertige Rechtsquellen haben in der Regel Vorrang vor nachgeordneten Bestimmungen. Beispielsweise dürfen Tarifverträge nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen und Betriebsvereinbarungen dürfen keine Regelungen aus Tarifverträgen verletzen. Mehr zum Günstigkeitsprinzip gibt's im Video!

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Zufriedenheit im Job: Mitbestimmung bei Personalfragebogen?

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