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Betriebsrat gründen einfach erklärt

Diese Frage ist, je nachdem ob ich bereits einen Betrieb habe, der über 1 Aber auf alle Fälle benötige ich einen Wahlvorstand. Der Wahlvorstand kann wiederum bestimmt werden durch den Gesamtbetriebsrat, wenn im Unternehmen ein solcher existiert. Oder aber, er wird bestimmt durch einen Konzernbetriebsrat, wenn im Konzern ein Konzernbetriebsrat existiert. Ist aber beides nicht der Fall, dann bedarf es dreier Wahlberechtigter Arbeitnehmer um einen Wahlvorstand zu gründen. Ohne Wahlvorstand kann eine Betriebsratswahl nicht durchgeführt werden. Auch die Gewerkschaft kann einen Wahlvorstand begründen. Sie muss allerdings, das ist Voraussetzung dafür, in dem Betrieb vertreten sein. Wann ist sie in dem Betrieb vertreten? Nur dann, wenn zumindest ein Arbeitnehmer Mitglied dieser Gewerkschaft auch ist. Welche Aufgabe hat der Wahlvorstand? Dem Wahlvorstand obliegt die Durchführung der Wahl und der Feststellung des Wahlergebnisses. Hierzu muss der Wahlvorstand ein Wahlausschreiben erlassen, welches gesetzlich im Einzelnen geregelt ist. Die Vorschriften hierzu finden sich im §3 der Wahlordnung. Sie sind einzeln aufgeführt und brauchen nur entsprechend abgearbeitet zu werden. Wichtig hierbei ist allerdings, es muss eine Wählerliste erstellt werden, auf der alle Arbeitnehmer aufgeführt sind, getrennt nach Geschlecht, es muss mitgeteilt werden, dass Einsprüche gegen die Wählerliste binnen 14 Tagen, ab Erlass des Wahlausschreibens, eingelegt werden können und dass Wahlvorschläge ebenfalls innerhalb von 14 Tagen beim Wahlvorstand eingelegt werden müssen. Kommt es nicht zu der Vorlage eines Wahlvorschlages, ist die Wahl, nach einer weiteren Nachfrist von einer Woche, abzubrechen.

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